Einigungsstelle

Als professionelle Einigungsstellen-vorsitzende unterstütze ich Sie als Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. Dienststelle und Personalrat dabei, in streitigen Mitbestimmungs-angelegenheiten eine gute und tragfähige Lösung zu finden.

 

 

 

Ute Grandt
Ute Grandt

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Mehr Informationen zur Einigungsstelle
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Einigungsstelle – eine Chance!

Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz bedeutet, dass es ohne die Zustimmung des Betriebsrates nicht weitergeht. Sind die Positionen verhärtet, kann das Vorhaben nicht umgesetzt werden. Das kostet Zeit, Geld und Nerven. Mit einer Einigungsstelle kann dieser Konflikt aufgelöst und eine für beide Seiten tragfähige Lösung gefunden werden.  

Vergleichbares gilt für den Bereich der Personal-vertretungsgesetze.

Anrufen der Einigungsstelle

Wer die Einigungsstelle "anrufen" will, wählt keine Telefonnummer. Diese Formulierung bedeutet, das der Betriebsrat bzw. der Arbeitgeber mitteilen, dass die Verhandlungen für gescheitert angesehen werden. Dann schlagen Sie eine Einigungsstellen-vorsitzende vor. Die andere Seite kann diesem Vorschlag zustimmen oder ihn ablehnen und einen anderen Vorschlag machen. Die Einigung auf die Person der Vorsitzenden ist der erste Schritt. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, kann das Arbeitsgericht zur Klärung beitragen.

Praktische Erfahrung spricht für mich

Natürlich verfüge ich als Rechtsanwältin über die  erforderlichen Rechts-kenntnisse. Außerdem bin ich sehr erfahren darin,  Verhandlungen so zu leiten, dass Lösungen möglich sind. Moderation und Mediation gehören zu meinem Handwerk. Darüber verfüge ich über praktische Erfahrung als Betriebsrätin, Personalrätin, Personalleiterin und Personalvorstand. Ich kenne also die betriebliche Praxis und weiß, wie tragfähige Lösungen gefunden werden können. Das unterscheidet mich von anderen.